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Sie wollen Sportschütze, Sportschützin werden. Der erste Schritt ist dabei das Eintreten in einen Verein. Dabei stellt sich die Frage in welchen Verein soll man Eintreten? Diese Frage klingt banal aber die Entscheidung hat Einfluss auf ihr Wirken als Sportschütze, Sportschützin. Hier haben sie nicht nur die Qual der Wahl, sondern sie sollten auch das Eine oder Andere bedenken.
Wir empfehlen sich von seinen Interessen und Wünschen leiten zu lassen. Nehmen sie an Schnupperschießen teil, probieren sie möglichst viel aus, stellen sie fest was ihnen Spaß macht und liegt. Gerne unterstützen wir sie und stellen ihnen individuelle Schnupperschießen zusammen. Dabei können verschiedene Waffen nach ihren Wünschen ausprobieren. Gerne können wir mit ihnen auch Disziplinen im Schwerpunkt des BDMP e.V. schießen, damit sie sich ausprobieren können. Wenn sie nun wissen was ihnen gefällt, steht die Wahl nach dem richtigen anerkannten Schießsportverband. Jeder Verband besitzt eine Sportordnung, in dieser Sportordnung sind alle Disziplinen beschrieben welche in dem Verband geschossen werden. Dabei ist auch festgelegt welche Waffen für die jeweilige Disziplin genutzt werden darf. Dies bedeutet das nicht zwingend in jedem Verband alle für das Sportschießen zugelassen Waffen auch geschossen werden. Als Beispiel im DSB gibt es nicht in jedem Landesverband eine Disziplinen für halbautomatische Gewehre, sollten sie also halbautomatische Gewehre schießen wollen müssen sie sich in einem anderen Verband umsehen. Die anerkannten Verbände mit ihrer aktuellen Sportordnungen finden sie auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes. Auch erheben Verbände Gebühren zur Kostendeckung, hier sollten sie prüfen ob diese für sie angemessen sind. Dabei sollten sie darauf achten ob ggf. mit dem Jahresbeitrag alle Kosten abgedeckt sind oder ob ggf. für Einzelmaßnahmen (Anträge) extra Gebühren anfallen. Des Weiteren schauen sie sich die Verbandsstruktur auf Bundes- und Landesebene an. Dabei sollten sie schon einen Blick auf möglich Vereine in ihrer Region haben. Hat der Verband in ihrer Region überhaupt Vereine? Wir haben sehr gute Erfahrungen mit dem BDS e.V. gemacht und können diesen uneingeschränkt empfehlen. Die Sportordnung lässt keine Wünsche offen und auf der Vereinsebene haben sie eine gute “Deckung in der Fläche” und damit genug Auswahl. Weitere Informationen zum BDS e.V. finden sie hier. Nachdem die Entscheidung für einen Verband steht geht es an die Vereinssuche. Allgemein können auf sie Aufnahmegebühren und Jahresbeiträge des Vereins auf sie zu kommen. Des weiteren sollten sie erfragen, - hat der Verein Leihwaffen ? Wenn ja, werden Nutzungsgebühren etc. verlangt. Wenn nein, mit welchen Waffen können sie schießen bis sie ihre erste eigene Waffe haben? - hat der Verein einen eigenen Schießstand? Wenn ja, müssen Arbeitsstunden geleistet werden, was passiert wenn diese nicht geleistet werden? Sind sogenannte Dienste (Standaufsicht) durch alle Mitglieder zu leisten? Um was für einen Schießstand handelt es sich und welche Waffen dürfen dort geschossen werden? Wenn nein, wo gehen die Mitglieder schießen und was kostet das Schießen dort? - Kann auf dem Schießstand Munition erworben werden? Wenn nein, wo bekommen Mitglieder ohne eigene Berechtigung ihre Munition zum Training her? Schauen sie sich ihren zukünftigen Verein genau an, auch sollten sie bedenken was nützt der tollste Verein wenn dieser im “falschen” Verband ist und sie ihre Wunschdisziplin und Wunschwaffe dort nie schießen werden können. Wir selbst sind Mitglied in der SSG Zur Mühlburg e.V. Nun haben sie ihren Verein gefunden und sind damit Mitglied in einem anerkannten Schießsportverband geworden. Damit sie unabhängig und zielgerichtet trainieren können benötigen sie ihre eigene Waffe für Training und Wettkampf. Den Weg dahin wollen wir ihnen kurz darstellen. Am Anfang stehet das regelmäßige Training, diese bedeutet das sie 1mal im Monat oder 18mal über das Jahr verteilt an einem Training teilnehmen müssen. Des Weiteren müssen sie an einem Sachkundelehrgang gem. Waffengesetz mit staatlich anerkannter Prüfung teilnehmen. Diese bieten wir an und würden uns freuen mit ihnen gemeinsam diesen wichtigen Schritt zu gehen. Nach einem Jahr des regelmäßigen Trainings im Verein können sie ihr Bedürfnis beantragen. Das Bedürfnis beantragen sie bei ihrem Vorsitzenden. Dieser reicht dieses mit seiner Stellungnahme an die Landesverbandebene weiter. Die Anträge sind in allen Verbänden formalisiert und die Antragswege vorgeschrieben. Beim Ausfüllen helfen ihnen andere Mitglieder und ihr Vereinsvorsitzender, Vorsitzende. Mit dem Bedürfnis bestätigt der Verband, dass sie die beantragte Waffe zum Training und zu erfolgreichen Teilnahme an Wettkämpfen benötigen. Daher können sie nur ein Bedürfnis erhalten für eine Waffe die in der Sportordnung in einer Disziplin genutzt wird. Im ersten Jahr sollten sie bereits nach einem geeigneten ggf. gebrauchten Waffenschrank suchen. Wichtig dabei ist, dass sie für die Waffen welche sie erwerben wollen auch die richtigen Aufbewahrungsbehältnisse kaufen. Eine Übersicht welche Waffen wie aufbewahrt werden müssen finden sie Nun haben sie ihr Bedürfnis und den Sachkundenachweis, ggf. haben sie bereits einen Waffen- und/ oder Munitionsschrank erworben. Mit den entsprechenden Nachweisen, - Bedürfnis, Original - Sachkundenachweis, Kopie - Nachweis der Waffen-und Munitionsaufbewahrung, Rechnung des Waffenschrankes oder Fotodokumentation die Behörden haben hierfür oft Formulare, - ggf. Kopie Mitgliederausweis, einige Behörden wollen noch eine Bestätigung der Mitgliedschaft oder eine Kopie des Schießbuches, gehen sie zu der für sie zuständigen Waffenbehörde und geben diese Nachweise mit ihrem Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen ab. Hier wird grundsätzlich nach der GELBEN und der GRÜNEN WBK (Waffenbesitzkarte) unterschieden. Die Behörde prüft nun ihre Unterlagen sowie ihre persönliche Eignung und ihre Zuverlässigkeit. Die Bearbeitungszeit kann unterschiedlich lang ausfallen derzeit dauert diese bis zu 12 Wochen. Nun können sie die Waffen gem. Voreintrag erwerben und damit trainieren und hoffentlich erfolgreich an Wettkämpfen teilnehmen. Wenn sie ihre eigene Waffe haben ist es selbstverständlich, dass sie damit trainieren und dies müssen sie auch weiterhin und zwar weiterhin regelmäßig. Damit ist gemeint, dass sie weiterhin mind. 1mal im Monat oder 18mal über das Jahr verteilt an Trainingsschießen teilnehmen müssen. Den Nachweis darüber führen sie weiterhin über ihr Schießbuch. Ja es ist richtig gem. Gesetz müssen sie kein Schießbuch führen aber es ist die einfachste Form ihr regelmäßiges Training nachzuweisen. Nach 3 Jahren erfolgt in der Regel eine erneute Prüfung ihrer Zuverlässigkeit und das fortbestehen ihres Bedürfnisses (Nachweis über das Schießbuch), für diese Prüfung fallen Gebühren an. Des Weiteren wird die Behörde die vorschriftsmäßige Aufbewahrung von Waffen und Muntion bei Ihnen zu Hause prüfen. Diese Überprüfung erfolgt meist mit einer Ankündigung, kann aber auch unangemeldet stattfinden.
Den für sich passenden Verein finden.
Die erste eigene Waffe und der Weg dahin - das erste Jahr.
Die erste eigene Waffe und der Weg dahin - der Antrag.
Die WBK (Waffenbesitzkarte) ist ausgestellt.
Was müssen sie weiter beachten.
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Gerne unterstützen wir sie auf ihrem Weg.
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